Verwalten von ICP-Berechtigungen

Gemäß einer Richtlinie des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie, einer staatlichen Behörde der Volksrepublik China, müssen alle in China ansässigen Websites eine spezielle Berechtigung namens ICP-Berechtigung erhalten, um in China ausgeführt werden zu können. Website, die keine gültige Berechtigung haben, werden nach einer Toleranzfrist blockiert. Jede Domain muss über eine gesonderte Berechtigung verfügen. Wenn Sie Hosting in China anbieten, können Sie mit Plesk ICP-Berechtigungen für Ihre gehosteten Websites ganz einfach zuweisen und verwalten.

Wenn Sie die Funktion für ICP-Berechtigungen aktivieren, können Sie folgende Aktionen durchführen:

  • Weisen Sie den Status "ICP-Berechtigung gewährt" Domains, Subdomains oder Domain-Aliassen zu oder heben Sie ihn auf. Domains, die den Status "ICP-Berechtigung gewährt" nicht haben, sind nicht verfügbar. In Plesk können Benutzer die Domains dennoch über die Vorschaufunktion für Websites anzeigen.
  • Legen Sie eine ICP-Berechtigungs-ID für Domains, Subdomains und Domain-Aliasse fest. Sowohl der Status als auch die ID der ICP-Berechtigungen sind in der Plesk Benutzeroberfläche deutlich sichtbar.

Hinweis: Plesk überprüft die Gültigkeit der Berechtigungen nicht. Domains werden lediglich nach ICP-Berechtigungsstatus blockiert oder zugelassen. Wenn Sie also einer Domain den Status "ICP-Berechtigung gewährt" zuweisen, die Berechtigung jedoch nicht gültig ist, wird die Domain von den chinesischen Internetanbietern blockiert.

Folgendes Verwendungsszenario wird vorgeschlagen:

  1. Ein Kunde erstellt eine Domain in Plesk. Zu diesem Zeitpunkt wird die Domain in Plesk blockiert, da keine Berechtigung installiert ist.
  2. Der Kunde stellt dem Hosting-Provider die notwendigen Informationen bereit. Dieser sucht dann im Namen des Kunden um eine ICP-Berechtigung an.
  3. Wenn die vom Kunden angegebenen Informationen unvollständig oder nicht richtig sind, wird die Anfrage abgelehnt. Der Hosting-Provider klärt dies mit dem Kunden ab und reicht die Anfrage erneut ein.
  4. Wenn die Berechtigung zugelassen wird, benachrichtigt der Hosting-Provider den Kunden und gibt ihm die Berechtigungs-ID bekannt.
  5. Der Kunde fügt die Berechtigungs-ID in die Fußzeile der Website ein und benachrichtigt den Hosting-Provider.
  6. Der Hosting-Provider verbindet die Berechtigung mit der Website des Kunden in Plesk und hebt die Blockierung der Website auf.